Anteilscheine schenken oder übertragen:
Die Anteilscheine der Genossenschaft können der Genossenschaft geschenkt werden. Mit dieser Geste entlasten Sie die Genossenschaft, in dem die Rückzahlungsverpflichtung für das Anteilscheinkapital entfällt. Auf Wunsch können Sie Ihre Genossenschaftsrechte auch nach einer Schenkung der Anteilscheine weiterhin ausüben.
Ihre Anteilscheine können Sie auf Nachkommen (Kinder, Enkel usw.) oder an Drittpersonen übertragen. Bitten senden Sie uns zu diesem Zweck die Anteilscheine zurück. Gleichzeitig teilen Sie uns bitte mit, an wen Sie die Anteilscheine übertragen. Dieser Person werden wir die Anteilscheine nach der Änderung im Register zustellen.
Kontakt:
Heinz Gresch
Kassier Genossenschaft Hoch-Etzel
heinz@ufenau.ch